Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MMS Franken Gebäudeservice
Inhaber: Aleksandar Markhot
Kellergasse 19, 91074 Herzogenaurach
Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen MMS Franken Gebäudeservice (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Leistungen / Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Kostenvoranschlag oder der Auftragsbestätigung.
Änderungen, Zusatzleistungen oder Mehraufwand, die nach Auftragserteilung entstehen (z. B. zusätzliche Mengen, erschwerte Zugänge, Sonderabfälle), werden vorab abgestimmt und können gesondert berechnet werden.
Umzugs- und Transporthilfe:
Soweit vereinbart, umfasst die Leistung Unterstützung bei Umzügen/Transporten, insbesondere Beladen und Entladen, Trageleistungen sowie Demontage und Montage von Möbeln/Einrichtungen innerhalb der Immobilie. Fahrleistungen/Transportfahrten sind nur Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
3. Preise / Kleinunternehmerregelung / Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung – es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen).
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnung sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei größeren Projekten kann eine angemessene Anzahlung oder Abschlagszahlung vereinbart werden.
Gerät der Auftraggeber in Verzug, können Verzugszinsen und notwendige Mahnkosten im gesetzlichen Rahmen berechnet werden.
4. Termine / Ausführung
Termine werden nach Absprache vereinbart. Termine sind verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, unvorhersehbare Ereignisse) können die Ausführung verzögern. In diesem Fall verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsstelle frei zugänglich ist und notwendige Voraussetzungen vorliegen (z. B. Strom, Wasser, Zufahrt, ggf. Genehmigungen/Hausverwaltung).
Entstehen Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung, kann der Auftragnehmer den dadurch verursachten Zusatzaufwand berechnen.
Der Auftraggeber sorgt – sofern erforderlich – für freie Zufahrten, geeignete Park-/Haltemöglichkeiten sowie den Zugang zum Objekt (z. B. Schlüssel, Aufzüge, Treppenhaus). Etwaige Genehmigungen (z. B. Halteverbotszone) sind vom Auftraggeber rechtzeitig zu veranlassen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
6. Entsorgung / Materialtrennung
Sofern Entsorgung Bestandteil des Angebots ist, erfolgt diese fachgerecht nach Absprache. Sonderabfälle (z. B. Schadstoffe, Lacke, Farben, asbesthaltige oder asbestverdächtige Materialien) sind vom Auftraggeber vorab mitzuteilen und werden nur nach gesonderter Vereinbarung übernommen.
7. Abnahme / Mängel
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt auf Wunsch eine gemeinsame Abnahme bzw. Übergabe.
Der Auftraggeber wird gebeten, offensichtliche Mängel zeitnah mitzuteilen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Bei Umzugs-/Transporthilfe:
Der Auftragnehmer haftet für Schäden am Transportgut nur, soweit der Schaden durch schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers verursacht wurde. Für bereits vorhandene Vorschäden, ungeeignete Verpackung sowie Schäden aufgrund unzutreffender oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen.
9. Rücktritt / Stornierung durch den Auftraggeber
Eine Stornierung ist bis 48 Stunden vor Leistungsbeginn kostenfrei möglich, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen am vereinbarten Termin kann der Auftragnehmer eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen (z. B. für Anfahrt, Planung, Reservierung von Personal/Material).
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
10. Eigentumsvorbehalt (nur für gelieferte Materialien)
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Entsorgungsbetriebe) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
12. Schlussbestimmungen / Gerichtsstand / Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit zulässig – Erlangen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
